Für Fachkräfte

Was ist Sexuelle Gewalt ?
Sexuelle Gewalt bedeuten sexuelle Handlungen an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen, denen sie aufgrund ihres Entwicklungsstandes oder aus anderen Gründen (einer Behinderung) nicht frei oder verantwortlich zustimmen können, durch andere Kinder, Jugendliche oder Erwachsene.
Auch die aktive und/oder passive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sexuellen Aktivitäten ohne ihre Zustimmung ist sexuelle Gewalt, also neben Handlungen mit Körperkontakt das Zeigen von pornographischem Material, das Herstellen von pornographischen Fotos, Filmen etc., Exhibitionismus und sexuelle Gewalt im Internet.
Immer dann, wenn die Unterlegenheit oder Abhängigkeit von Kindern/Jugendlichen zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse einer Person ausgenutzt wird, liegt sexuelle Gewalt vor.
Ausgenommen hiervon sind gleichrangige Liebesbeziehungen zwischen Jugendlichen oder Heranwachsenden.
Was sind Hinweise auf sexuelle Gewalt?
Es gibt mehrere Faktoren, die Hinweise sein können, wie zum Beispiel:

  • Entzündungen und Verletzungen im genitalen und analen Bereich oder im Bereich der Harnröhre
  • Zurückgezogenheit und Verhaltensauffälligkeiten im Umfeld in dem Maße, wie sie zuvor nicht wahrgenommen wurden. Zum Beispiel reagiert das Kind auf körperliche Nähe mit extremer Abneigung
  • Auffälliges sexuelles Verhalten. Das Thema taucht immer wieder im Spiel und in Zeichnungen auf; häufiges Spielen an den eigenen Genitalien; Betonung, dass sexuelle Erfahrungen vorhanden sind

Professionelle sollten bei einem Verdacht genau schauen und hinhören…
Wie können Professionelle sich verhalten, wenn sie Verdacht schöpfen?
Professionelle sollten das Vertrauen des Kindes/ des Jugendlichen in sie stärken indem sie

  • Ruhe bewahren
  • dem Kind zu verstehen geben, dass sie voll und ganz auf der Seite des Kindes sind
  • dem Kind  vermitteln, dass sie ihm glauben und ihm helfen werden
  • dem Kind ausdrücklich erlauben, über die Erlebnisse zu sprechen
  • dem Kind vermitteln, dass es keine Schuld hat

Wenn Sie bei einem Jugendhilfe-Träger arbeiten, folgen Sie dem Ablaufschema nach §8 der SGB VIII.
Wenn Sie in einer Schule, in einer Gemeinde, bei einem Verein, im medizinischen Bereich oder an anderer Stelle mit Kindern arbeiten, erkundigen Sie sich, ob es in Ihrer Einrichtung Handlungsleitlinien gibt, an denen Sie sich orientieren können. Sie können sich auch beim Jugendamt anonym beraten lassen.

Wichtig! Für alle gilt: Holen Sie sich Unterstützung!